Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB Motorama Auto- & Motorradfahrschule (nachfolgend Motorama)
Diese AGB dienen dazu, das Verhältnis zwischen Fahrschüler/in und Fahrlehrer/in zu regeln.
Zur Vereinfachung der Leserlichkeit wird nachfolgend auf die Gender Beschriftung verzichtet und nur die männliche Form angewendet.
Der Vertrag tritt bei der Anmeldung (mündlich, telefonisch, oder online) in Kraft und endet automatisch nach bestandener Prüfung. Die oben genannte Fahrschule verpflichtet sich, dem Fahrschüler unter den nachstehenden Bedingungen eine einwandfreie Ausbildung zu bieten, welche den Anforderungen des Schweizerischen Strassenverkehrsgesetztes für die Zulassung von Personen zum Strassenverkehr entspricht.
Der Abschluss des Ausbildungsvertrages stellt keine Garantie für die Erlangung des Führerausweises dar.
Fotos, die während der Fahrausbildung gemacht werden, dürfen für eigene Werbezwecke verwendet, veröffentlicht und weitergegeben werden. Die Motorama Fahrschule ist berechtigt, Personendaten aufzubewahren, zu verwenden und an Dritte, die für die Datenverarbeitung beauftragt wurden und an strikte Vertraulichkeit gebunden sind, weiterzugeben, sowie die Daten zur Entwicklung von neuen Projekten und Dienstleistungen zu verwenden.
Die Lektionen für den praktischen Fahrunterricht werden mit einem dafür ausgerüsteten Fahrschulfahrzeug erteilt. In Einzelfällen kann es zum Einsatz eines herkömmlichen Fahrzeugs kommen (Service, Panne, privates Fahrzeug des Fahrschülers, etc.). Der Tarif pro Lektion verändert sich deswegen nicht.
Eine Fahrlektion dauert 45 Minuten und besteht aus: Begrüssung, Orientierung, praktischem Fahrunterricht, Schlussbesprechung und neuer Terminfindung.
Die administrative Grundpauschale beinhaltet die obligatorische Fahrschulversicherung und diverse administrative Aufwände und ist bei der Kategorie B in jedem Fall zu bezahlen. Sie ist während der ganzen Ausbildungsdauer gültig (maximal 2 Jahre) jedoch nur bei einem Motorama Fahrlehrer. Der Administrativbeitrag wird in keinem Fall zurückerstattet. Die Versicherung behält sich in den folgenden Fällen jede Gewährleistung vor: Fahren unter Alkohol, Drogen, Medikamentenmissbrauch und Übermüdung.
Vereinbarte Lektionen sind verbindlich und müssen mindesten 48 Stunden im Voraus telefonisch oder per SMS abgemeldet werden. Vereinbarte Kurse müssen mindestens 4 Arbeitstage vor Kursbeginn abgemeldet werden. Bei nicht fristgerechter Abmeldung wird die Lektion zum vollen Preis verrechnet.
Unpünktliches Erscheinen des Fahrschülers hat zur Folge, dass die Lektion um diese Zeit gekürzt wird.
Unpünktliches Erscheinen des Fahrlehrers hat zur Folge, dass die Lektion um diese Zeit verlängert, nachgeholt oder nicht verrechnet wird.
Die Tarife werden immer im Internet veröffentlicht. Die Tarife werden im Einzelfall zu Beginn der Fahrausbildung verbindlich vereinbart. Die Motorama Fahrschule behält sich das Recht vor, Preisänderungen vorzunehmen.
Ausstehende Beträge müssen vor der praktischen Fahrprüfung beglichen werden. Der Fahrlehrer behält sich das Recht vor, den Termin widrigenfalls auch kurzfristig und kostenpflichtig zu streichen.
Nicht verwendete Fahrlektionen werden zurückerstattet. Ausgenommen davon sind nachträglich eingereichte Gutscheine.
Der Fahrschüler verpflichtet sich, den Lernfahrausweis in jeder Fahrlektion mitzuführen. Falls durch ein laufendes Verfahren der Lernfahrausweis entzogen werden könnte oder bereits entzogen wurde, ist dies dem Fahrlehrer unverzüglich mitzuteilen.