
Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB Motorama Auto- & Motorradfahrschule (nachfolgend Motorama)
Diese AGB dienen dazu, das Verhältnis zwischen Fahrschüler/in und Fahrlehrer/in zu regeln.
Zur Vereinfachung der Leserlichkeit wird nachfolgend auf die Gender Beschriftung verzichtet und nur die männliche Form angewendet.
Der Vertrag tritt bei der Anmeldung (mündlich, telefonisch, oder online) in Kraft und endet automatisch nach bestandener Prüfung. Die oben genannte Fahrschule verpflichtet sich, dem Fahrschüler unter den nachstehenden Bedingungen eine einwandfreie Ausbildung zu bieten, welche den Anforderungen des Schweizerischen Strassenverkehrsgesetztes für die Zulassung von Personen zum Strassenverkehr entspricht.
Der Abschluss des Ausbildungsvertrages stellt keine Garantie für die Erlangung des Führerausweises dar.
Fotos, die während der Fahrausbildung gemacht werden, dürfen für eigene Werbezwecke verwendet, veröffentlicht und weitergegeben werden. Die Motorama Fahrschule ist berechtigt, Personendaten aufzubewahren, zu verwenden und an Dritte, die für die Datenverarbeitung beauftragt wurden und an strikte Vertraulichkeit gebunden sind, weiterzugeben, sowie die Daten zur Entwicklung von neuen Projekten und Dienstleistungen zu verwenden.
Die Lektionen für den praktischen Fahrunterricht werden mit einem dafür ausgerüsteten Fahrschulfahrzeug erteilt. In Einzelfällen kann es zum Einsatz eines herkömmlichen Fahrzeugs kommen (Service, Panne, privates Fahrzeug des Fahrschülers, etc.). Der Tarif pro Lektion verändert sich deswegen nicht.
Eine Fahrlektion dauert 45 Minuten und besteht aus: Begrüssung, Orientierung, praktischem Fahrunterricht, Schlussbesprechung und neuer Terminfindung.
Die administrative Grundpauschale beinhaltet die obligatorische Fahrschulversicherung und diverse administrative Aufwände und ist bei der Kategorie B in jedem Fall zu bezahlen. Sie ist während der ganzen Ausbildungsdauer gültig (maximal 2 Jahre) jedoch nur bei einem Motorama Fahrlehrer. Der Administrativbeitrag wird in keinem Fall zurückerstattet. Die Versicherung behält sich in den folgenden Fällen jede Gewährleistung vor: Fahren unter Alkohol, Drogen, Medikamentenmissbrauch und Übermüdung.
Vereinbarte Lektionen sind verbindlich und müssen mindesten 48 Stunden im Voraus telefonisch oder per SMS abgemeldet werden. Vereinbarte Kurse müssen mindestens 4 Arbeitstage vor Kursbeginn abgemeldet werden. Bei nicht fristgerechter Abmeldung wird die Lektion zum vollen Preis verrechnet.
Unpünktliches Erscheinen des Fahrschülers hat zur Folge, dass die Lektion um diese Zeit gekürzt wird.
Unpünktliches Erscheinen des Fahrlehrers hat zur Folge, dass die Lektion um diese Zeit verlängert, nachgeholt oder nicht verrechnet wird.
Die Tarife werden immer im Internet veröffentlicht. Die Tarife werden im Einzelfall zu Beginn der Fahrausbildung verbindlich vereinbart. Die Motorama Fahrschule behält sich das Recht vor, Preisänderungen vorzunehmen.
Ausstehende Beträge müssen vor der praktischen Fahrprüfung beglichen werden. Der Fahrlehrer behält sich das Recht vor, den Termin widrigenfalls auch kurzfristig und kostenpflichtig zu streichen.
Nicht verwendete Fahrlektionen werden zurückerstattet. Ausgenommen davon sind nachträglich eingereichte Gutscheine.
Der Fahrschüler verpflichtet sich, den Lernfahrausweis in jeder Fahrlektion mitzuführen. Falls durch ein laufendes Verfahren der Lernfahrausweis entzogen werden könnte oder bereits entzogen wurde, ist dies dem Fahrlehrer unverzüglich mitzuteilen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für
Motorama Auto- & Motorradfahrschule REISEN (im Folgenden "Veranstalter" genannt)
Heuweidlistrasse 25, CH-8340 Hinwil
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Durchführung von Motorradreisen, die zwischen dem Veranstalter und dem Reisenden (im Folgenden "Teilnehmer" genannt) abgeschlossen werden.
1.2 Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Teilnehmers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Veranstalter hat diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2. Vertragsschluss und Buchung
2.1 Die Präsentation der Motorradreisen auf der Webseite oder in Prospekten des Veranstalters stellt kein verbindliches Angebot dar.
2.2 Der Teilnehmer kann sich über das Online-Buchungsformular, per E-Mail, telefonisch oder schriftlich für eine Motorradreise anmelden. Mit der Anmeldung bietet der Teilnehmer dem Veranstalter den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an.
2.3 Der Vertrag kommt durch die schriftliche Buchungsbestätigung des Veranstalters per E-Mail oder Post an den Teilnehmer zustande.
2.4 Bei Buchungen für mehrere Personen sichert der buchende Teilnehmer zu, dass er bevollmächtigt ist, die Interessen der mitangemeldeten Personen zu vertreten und für deren vertragliche Verpflichtungen (insbesondere die Zahlung des Reisepreises) einzustehen.
3. Zahlungsbedingungen
3.1 Mit Vertragsschluss wird die Zahlung des Reisepreises fällig, zahlbar spätestens 20 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung.
3.2 Eine Teilzahlung in 2 gleichgrossen Raten ist möglich wobei die erste Teilzahlung 20 Tage nach erhalt der Buchungsbestätigung und die zweite Teilzahlung spätesten 30 Tage vor Reisebeginn beglichen werden muss.
3.3 Bei kurzfristigen Buchungen (weniger als 30 Tage vor Reisebeginn) ist der gesamte Reisepreis sofort fällig.
3.4 Zahlungen können per Banküberweisung, Kreditkarte oder PayPal erfolgen. Bei Zahlung per Kreditkarte oder PayPal können gegebenenfalls Gebühren anfallen, auf die der Teilnehmer vor der Zahlung hingewiesen wird.
3.5 Bei Zahlungsverzug des Teilnehmers ist der Veranstalter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz zu erheben. Zudem behält sich der Veranstalter das Recht vor, nach erfolgloser Mahnung vom Vertrag zurückzutreten und Stornierungsgebühren gemäß Ziffer 5 zu erheben.
4. Leistungen
4.1 Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung der jeweiligen Motorradreise sowie den Angaben in der Buchungsbestätigung.
4.2 Im Reisepreis enthalten sind in der Regel die folgenden Leistungen (sofern in der Reisebeschreibung nicht anders angegeben):
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Unterkunft und Fähre in der angegebenen Kategorie
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Verpflegung gemäß Reisebeschreibung
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Geführte Motorradtouren durch einen erfahrenen Tourguide
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Roadbook oder GPS-Daten für die Touren
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Eintrittsgelder für bestimmte Sehenswürdigkeiten (falls explizit erwähnt)
4.3 Nicht im Reisepreis enthalten sind in der Regel:
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An- und Abreise zum/vom Start- und Endpunkt der Reise
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Treibstoffkosten für das Motorrad
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Getränke und Mahlzeiten, die nicht in der Reisebeschreibung aufgeführt sind
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Persönliche Ausgaben
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Reiseversicherungen (siehe Ziffer 8)
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Mietmotorräder (sofern nicht ausdrücklich Bestandteil des Angebots)
4.4 Der Veranstalter behält sich geringfügige Änderungen der Reiseleistungen vor, sofern diese nicht den Gesamtzuschnitt der Reise wesentlich beeinträchtigen. Der Teilnehmer wird über solche Änderungen informiert, soweit möglich.
5. Rücktritt und Stornierung durch den Teilnehmer
5.1 Der Teilnehmer kann jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist dem Veranstalter schriftlich anzuzeigen.
5.2 Im Falle des Rücktritts des Teilnehmers kann der Veranstalter eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen verlangen. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach dem Zeitpunkt des Rücktritts und wird wie folgt pauschaliert:
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Rücktritt bis 60 Tage vor Reisebeginn: 20% des Reisepreises
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Rücktritt bis 45 Tage vor Reisebeginn: 35% des Reisepreises
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Rücktritt bis 30 Tage vor Reisebeginn: 50% des Reisepreises
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Rücktritt bis 15 Tage vor Reisebeginn: 75% des Reisepreises
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Rücktritt weniger als 15 Tage vor Reisebeginn oder bei Nichtantritt der Reise: 90% des Reisepreises
5.3 Dem Teilnehmer steht es frei, dem Veranstalter nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als die geforderte Pauschale.
5.4 Der Veranstalter kann dem Teilnehmer den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung empfehlen.
6. Rücktritt und Absage durch den Veranstalter
6.1 Der Veranstalter kann vom Reisevertrag zurücktreten, wenn:
Die in der Reisebeschreibung angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird und der Teilnehmer hierüber bis spätestens 30 Tage vor Reisebeginn informiert wurde.
Höhere Gewalt (z.B. Krieg, Unruhen, Naturkatastrophen, Pandemien), behördliche Anordnungen oder andere unvorhersehbare Ereignisse die Durchführung der Reise erheblich erschweren, gefährden oder beeinträchtigen.
6.2 Im Falle eines Rücktritts des Veranstalters wird der bereits gezahlte Reisepreis unverzüglich erstattet. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers sind ausgeschlossen.
7. Pflichten des Teilnehmers
7.1 Der Teilnehmer ist verpflichtet, die Verkehrsregeln und Gesetze des jeweiligen Reiselandes einzuhalten.
7.2 Der Teilnehmer ist für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll- und Gesundheitsbestimmungen des jeweiligen Reiselandes selbst verantwortlich. Der Veranstalter wird den Teilnehmer im Rahmen seiner Möglichkeiten über die wichtigsten Bestimmungen informieren, übernimmt jedoch keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Informationen.
7.3 Der Teilnehmer ist verpflichtet, während der gesamten Reise geeignete Motorradschutzkleidung (Helm, Jacke, Hose, Handschuhe, Stiefel) zu tragen.
7.4 Der Teilnehmer bestätigt mit seiner Buchung, dass er über die erforderliche Fahrpraxis und einen gültigen Führerschein für das geführte Motorrad verfügt und physisch in der Lage ist, die Anforderungen der Reise zu erfüllen.
7.5 Sofern der Teilnehmer mit seinem eigenen Motorrad an der Reise teilnimmt, ist er für den technisch einwandfreien und verkehrssicheren Zustand seines Motorrades sowie für eine gültige Zulassung und eine ausreichende Haftpflichtversicherung verantwortlich. Der Veranstalter behält sich vor, Motorräder mit offensichtlichen Mängeln von der Teilnahme auszuschließen.
7.6 Der Teilnehmer ist verpflichtet, den Anweisungen des Tourguides Folge zu leisten, um die Sicherheit der Gruppe und einen reibungslosen Ablauf der Reise zu gewährleisten. Bei groben Verstößen gegen die Anweisungen oder bei Gefährdung der Sicherheit anderer Teilnehmer behält sich der Veranstalter das Recht vor, den Teilnehmer von der weiteren Teilnahme an der Reise auszuschließen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Reisepreises.
7.7 Der Teilnehmer verpflichtet sich, keine alkoholisierten oder unter dem Einfluss von Drogen stehenden Fahrten zu unternehmen.
8. Versicherungen
8.1 Der Veranstalter empfiehlt dringend den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung, einer Reiseabbruchversicherung, einer Auslandskrankenversicherung sowie einer Unfallversicherung, die auch Motorradfahren abdeckt.
8.2 Der Teilnehmer ist für den Abschluss und die Gültigkeit seiner Versicherungen selbst verantwortlich.
9. Haftung des Veranstalters
9.1 Die Haftung des Veranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit der Schaden nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder seiner Erfüllungsgehilfen beruht.
9.2 Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die auf Handlungen des Teilnehmers, anderer Reiseteilnehmer oder Dritter zurückzuführen sind.
9.3 Der Veranstalter haftet insbesondere nicht für Schäden am privaten Motorrad des Teilnehmers, es sei denn, diese sind auf eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung des Veranstalters zurückzuführen.
9.4 Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt oder unvorhersehbare Ereignisse entstehen (siehe Ziffer 6.1).
10. Beschwerden und Streitigkeiten
10.1 Beanstandungen während der Reise sind unverzüglich dem Tourguide oder dem Veranstalter mitzuteilen, damit Abhilfe geschaffen werden kann. Unterlässt der Teilnehmer die Mängelanzeige, können Ansprüche auf Minderung des Reisepreises ausgeschlossen sein.
10.2 Ansprüche des Teilnehmers wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reiseleistungen sind innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Reiseende schriftlich beim Veranstalter geltend zu machen.
10.3 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Reisevertrag ist das Bezirksgerich Hinwil, Schweiz.
10.4 Es gilt schweizerisches Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts.
11. Datenschutz
11.1 Die personenbezogenen Daten des Teilnehmers werden vom Veranstalter zur Durchführung des Reisevertrages und zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten erhoben, verarbeitet und genutzt. Die Daten werden nicht an unbefugte Dritte weitergegeben.
11.2 Der Teilnehmer hat das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Sperrung und Löschung seiner gespeicherten Daten.
11.3 Weitere Informationen zum Datenschutz sind in der Datenschutzerklärung des Veranstalters auf der Webseite fahrschule.motorama.ch zu finden.
12. Schlussbestimmungen
12.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt 1 dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll eine 2 solche treten, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.
12.2 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen des Reisevertrages bedürfen der Schriftform.